29.03.2022 4 Min. Lesezeit
Geldanlage für Kinder und Enkel
Eltern und Großeltern liegt das Wohl des Nachwuchses am Herzen! Daher möchten sie Kapital für Kinder und Enkel bilden, um ihnen den Start ins Erwachsenenleben zu erleichtern.
Früher war das Sparbuch die erste Option für diesen Zweck. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase verliert diese Anlageform jedoch immer weiter an Charme, in der Regel wird damit Vermögen “verbrannt”. Doch es gibt andere, mit wenig Risiko behaftete Geldanlagen, welche die Zukunft der Kleinen absichern.
Die richtige Geldanlage ist wichtig, damit die Kleinen gepolstert ins Erwachsenenleben starten können!
Wie sollte man Geldgeschenke für Kinder am besten anlegen?
Ein erster Schritt zur Geldanlage für Kinder ist die Entscheidung, in welche Werte investiert werden soll. Danach richtet sich dann die Anlageform. So kommen u. a. ein Kinderkonto und ein Tagesgeldkonto infrage. Eine beliebte Form der Kapitalbildung ist das Kinderdepot.
Taschengeld
Bei Taschengeld handelt es sich um kleine Beträge, die regelmäßig anfallen. Dafür ist am besten ein Kinderkonto geeignet. Die Eröffnung kann ab dem 7. Lebensjahr veranlasst werden. Es gilt allerdings die Empfehlung, zu warten, bis das Kind 10 Jahre alt ist. Bis dahin sollte das Taschengeld bar ausgezahlt werden, damit die Sprösslinge sich an den Umgang mit Geld gewöhnen.
Das Kinderkonto ist ein reines Guthabenkonto und kann nicht überzogen werden. Die Banken dürfen keine Gebühren für die Kontoführung erheben. Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken offerieren 3 % Zinsen bis 500 bzw. 1.000 Euro Guthaben. Wenn die Summen diesen Rahmen sprengen, verliert das Kinderkonto seinen Reiz.
Kleine Geldgeschenke
Auch das Tagesgeldkonto ist eine Einrichtung, die eher für kleinere Beträge gedacht ist. Es ersetzt das bekannte Sparbuch, man bekommt allerdings höhere Zinsen.
Das Tagesgeldkonto kann problemlos ab der Geburt eröffnet werden und eignet sich für kleinere, unregelmäßig eingehende Beträge wie Geburtstagsgeschenke und sonstige kleine Gaben zu besonderen Anlässen.
Größere Geldgeschenke
Geschenke ab einer Dimension von 1.000 und mehr Euro sollten gezielter angelegt werden, damit die Inflation nicht zuschlägt und die Summen an Wert verlieren. Für diese Anlagen ist das Kinderdepot erste Wahl. Dabei bedarf es eines gewissen bürokratischen Aufwands. Dadurch soll Geldwäsche und illegalen Steuersparmodellen ein Riegel vorgeschoben werden.
Ein wichtiges Dokument zur Eröffnung eines Kinderdepots ist die Geburtsurkunde des Kindes. Diese muss vielen Banken zumindest als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Für Großeltern als Spender gilt, dass die Eltern als gesetzliche Vertreter ihre Zustimmung geben müssen.
Wenn das Depot eröffnet ist, kann die Einzahlung erfolgen. Derzeit weisen Experten auf eine Investition in ETFs (Exchange Traded Funds) hin. Diese bilden bestimmte Indizes wie den Dax oder den Dow Jones nach. ETFs sind relativ sicher und erzielen auf lange Sicht gute Renditen. Sie besitzen eine breitere Streuung als Einzelaktien und gelten als äußerst sichere Anlage.
Regelmäßiges Sparen
Auch wenn Eltern oder Großeltern regelmäßig im Monatsturnus Vermögen für den Nachwuchs aufbauen möchten, eignet sich das Kinderdepot. Dann ist allerdings ein Fonds bzw. ein Fondssparplan der Einmalzahlung vorzuziehen.
Dabei wird eine bestimmte Summe wie z. B. 50 Euro festgelegt, welche jeden Monat eingezahlt wird. Anfallende Ausschüttungen werden automatisch wieder angelegt. Diese thesaurierende Form der Fondsanlage hat ein geringes Verlustpotenzial, vor allem bei einem langfristigen Anlagehorizont.
Sollte man im Namen des Kindes oder im eigenen Namen sparen?
Dieser Frage ist Aufmerksamkeit zu schenken, hat sie doch steuerliche und rechtliche Konsequenzen und ist von Fall zu Fall zu entscheiden.
Sparen im Namen des Kindes
In diesem Falle gehört die Einlage dem Kind, die Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch. Wenn die Erwachsenen ihren eigenen Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr schon ausnutzen, kann von einem weiteren Freibetrag des Kindes in gleicher Höhe profitiert werden.
Sehr zu beachten ist, dass das Kind aus der Familienversicherung fällt, falls 5.220 Euro jährlich aus Kapitaleinkünften überschritten werden. Und sollten die Einkünfte 7.500 Euro übersteigen, verfällt ein eventueller Bafög-Anspruch.
Sparen in eigenem Namen
In diesem Falle bleibt die Kontrolle des Guthabens in der Hand des Erwachsenen. Das Kapital kann selbst genutzt werden. Allerdings wird der eigene Steuerfreibetrag belastet und es fällt eine Schenkungssteuer an, sofern der Betrag am Tag der Überschreibung an das Kind 200.000 Euro übersteigt.
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